All in One: PACKONE – WERIT-Ticketservice
Nachhaltigkeit und Effizienz für Ihre Supply Chain: Die kostenlose Rücknahme von Containern oder Abholung Ihrer gebrauchten und entleerten IBC ermöglicht das WERIT-Ticketsystem auf Knopfdruck.
Ganz gleich, welche Bauart bzw. Marke – wir nehmen Ihre gebrauchten und restentleerten IBC zurück.
Rahmenbedingungen
Wir akzeptieren alle namhaften Standard-IBC Marken!
- Überprüfen Sie einfach die Konformität Ihrer IBCs mit den umseitigen Rücknahmebedingungen.
- Stellen Sie die abzuholenden IBCs einschließlich aller erforderlichen Papiere versandfertig zur Abholung durch PACKONE bereit. Die auf dem Ticket angegebenen Stückzahlen müssen mit den in den Lieferpapieren angegebenen Mengen übereinstimmen. Die Verladung erfolgt durch den Abgeber.
- Die Abholung erfolgt für eine Mindeststückzahl ab 4 IBCs (Norwegen und Schweden ab 8 IBCs). Die Einsammlung erfolgt – ohne vorherige Avisierung – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach schriftlichem Eingang des PACKONE Tickets. Sofern IBC der Größe 300 l zur Abholung angemeldet werden, beträgt die Mindeststückzahl 8 IBC (Norwegen und Schweden 16 IBC).
- Der PACKONE Ticket Service gilt in den Regionen: Norwegen (südlich von Steinkjer), Schweden (südlich von Gävle), Finnland (südlich von Lahti), Großbritannien, Dänemark, BeNeLux, Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweiz, Italien (nördlich von Rom-Ancona), Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Rumänien und Slowenien. Für alle nicht aufgeführten Länder und Regionen sowie alle Inseln gelten besondere Rücknahmebedingungen.
- Der Abholer behält das Recht bei, dem Abgeber Kosten, (Transport, Restmengen...) von nicht konformen Sammlungen in Rechnung zu stellen.
- Der Abgeber erklärt sich mit den folgenden Rücknahmebedingungen einverstanden und versichert, durch rechtsverbindliche Unterschrift, dass die von ihm abgegebenen IBCs diesen Bedingungen entsprechen.
Rücknahmebedingungen
- Der Absender erklärt sich einverstanden, dass die Abholung der IBC über PACKONE Collect erfolgt.
- Der IBC muss restentleert sein, d.h. tropffrei, rieselfrei, spachtelrein.
- Alle Originalverschlüsse und Auslaufarmaturen müssen dicht verschlossen sein.
- Kennzeichnungstafeln müssen ordnungsgemäß montiert und funktionstüchtig sein.
- Die ordnungsgemäße originale Etikettierung muss Angaben zum letzten Füllgut enthalten und den geltenden Transportvorschriften sowie dem Gefahrstoffrecht genügen.
- Die UN-Kennzeichnung der IBCs muss sichtbar und gültig sein.
- Auf Anforderung muss das Sicherheitsdatenblatt des Füllproduktes zur Verfügung gestellt werden.
- Palette und Metallrahmen müssen wieder verwendbar sein, d.h. nicht deformiert oder gebrochen sein und dürfen keine schweren Oxidationsschäden aufweisen. Die Innenblase muss unbeschädigt sein.
- Der IBC darf nicht zweckentfremdet mit anderen Füllstoffen als den bestimmungsgemäßen oder auf den Etiketten genannten befüllt worden sein.
- IBCs entleert von mutagenen und/oder krebserregenden Stoffen, können nur nach vorhergehender Vereinbarung akzeptiert werden.
- IBCs mit toxischen Restinhaltsstoffen i.S. der gültigen ADR/RID Vorschriften oder der derzeit gültigen Gefahrstoffverordnung werden ausschließlich nachvorhergehender Dekontamination bzw. Neutralisation akzeptiert.
- Ein dekontaminierter IBC ist als solcher zu kennzeichnen (Etikett, Aufdruck, Prüfzeichen, etc.).
- In Fällen, in denen der IBC hochgradig reizende oder stark riechende Füllgüter enthielt, kann vom Abgeber ebenfalls die Dekontamination des IBC verlangt werden.
- In allen vorgenannten Fällen ist der Dekontaminationsnachweis zusammen mit dem IBC vorzulegen. Auf Verlangen präsentiert der Abgeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (MSDS) des letzten Füllgutes.
- Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von gebrauchten IBC, von denen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt ausgeht, abzulehnen.
- Die Einhaltung der obigen Rücknahmebedingungen und der Grad der Rekonditionierfähigkeit werden nach Prüfung im jeweiligen Werk festgestellt. Diese Einstufung ist bindend.
- Der Unterzeichner erklärt sich einverstanden, Kosten für IBC, die nicht den vorgenannten Annahmebedingungen entsprechen, wie nachfolgend aufgelistet, zu übernehmen:
- Transportkosten (anteilige Transportkosten für Abholung und Rücklieferung)
- stoffliche Entsorgung (derzeit 50,00 € pro IBC)
- Entsorgung von etwaigen Restinhaltsstoffen (derzeit 1,75 € / kg).
- Transportkosten, die durch vergebliche Anfahrten entstanden sind, werden ebenfalls dem Absender des Tickets belastet.
- Der Abgeber ist für das korrekte und vollständige Verladen der IBC’s verantwortlich.